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Fischbesatz nach der guten fischereilichen Praxis |
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Geschrieben von: Martin Purps
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Montag, 08. Juni 2009 um 09:45 |
Fischbesatz nach der guten fischereilichen Praxis
In Deutschland hat sich für den Besatz mit Fischen ein Standard herausgebildet, der als die gute fischereiliche Praxis von Besatzmaßnahmen bezeichnet wird. Für den Hegepflichtigen/Angler bedeutet das Handeln nach diesem Standard, dass er sich Rechts-, Naturschutz- und Umweltschutzkonform seiner Freizeitbeschäftigung widmen kann und Konflikten mit der Öffentlichkeit aus dem Weg geht. Die folgenden Zeilen sollen für Schleswig-Holstein erläutern was damit gemeint ist, ähnliche Darstellungen finden sich auch in anderen Bundesländern (Fischereirecht ist Ländersache), bspw. beim Angelsportverband Hamburg e.V.
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