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Vereinsintern erweiterte Schonzeiten und Mindestmasse Drucken
Geschrieben von: Robert Vollborn   
Dienstag, 27. Oktober 2009 um 15:20
Grundlage für die Festlegung von Mindestmaßen in der Küstenfischereiordnung (KüFO) und der Binnenfischereiordnung (BiFO) ist die Überlegung, daß Fische auf jeden Fall einmal im Leben die Chance haben sollen, abzulaichen und damit für eine Bestandserhaltung zu sorgen. Ähnlich verhält es sich bezüglich der Schonzeiten, die eine möglichst störungsfreie Fortpflanzung bei bestimmten Fischarten gewährleisten sollen. Erst anschließend sollen sie gefangen werden können, wobei dann nach dem Tierschutzgesetz ein vernünftiger Grund dafür vorliegen muß, daß der Angler dem Fisch beim Fang möglicherweise Leiden zufügt. Dieser vernünftige Grund ist in der Regel die Verwertung des Fisches als Nahrungsmittel.

Fraglich ist nun, ob Vereine für ihre Gewässer wirksam gegenüber dem Fischereirecht erweitere Mindestmaße und Schonzeiten einführen können.
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Fischschutz durch Fischereirecht Drucken
Geschrieben von: Robert Vollborn   
Freitag, 17. Juli 2009 um 12:40

Fischereirecht dient zwar nicht ausschließlich und unmittelbar nur dem Fischschutz, aber zumindest doch in jedem Fall mittelbar. Im folgenden Text sollen in kurzem Überblick beispielhaft verschiedene Aspekte vorgestellt werden, die sich aus den Vorschriften des Fischereigesetzes (LFischG), der Küstenfischereiordnung (KüFO) und der Binnenfischereiordnung (BiFO) des Landes Schleswig-Holstein ergeben. Sie alle sollen in der praktischen Fischerei und in der notwendigen Theorie die Einhaltung von fischschonenden Regeln gewährleisten.

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