Aufgaben der Gewässerunterhaltungsverbände und Wasser- und Bodenverbände |
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| Geschrieben von: Martin Purps |
| Dienstag, 24. Februar 2009 um 10:13 |
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Gewässerunterhaltung naturverträglich umgesetzt im Kreis Herzogtum Lauenburg Die Aufgaben der Verbände werden durch das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) und das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG - Wasserverbandsgesetz) geregelt und in einer Satzung der jeweiligen Verbände festgesetzt. Die Aufgaben umfassen vorrangig folgende Punkte (gemäß § 2 WVG):
D.h. im weitesten Sinne ist es die Aufgabe der Gewässerunterhaltung gemäß § 28 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Funktionsfähigkeit des Gewässerbetts einschließlich der Ufer bis zur Böschungsoberkante zu erhalten bzw. wieder herzustellen, zu pflegen und zu entwickeln. Die geschieht unter Berücksichtigung von ökologischen, landeskulturellen und ökonomischen Gesichtspunkten.
Arbeiten im Rahmen der GewässerunterhaltungDie Verbände unterhalten die Gewässer je nach Anforderung und Entwicklungsziel maschinell, d.h. mit einem Bagger mit Mähkorb bzw. Grabenräumschaufel oder manuell. Die manuelle Unterhaltung der Gewässer erfolgt durch die "Auwärter". Hier wird die Arbeit mit handgeführten Maschinen oder Werkzeugen (Motorsense, Motorsäge, Sense, Forke, Schaufel, Spaten und Handhebelzug) durchgeführt und ist damit in besonders sensiblen Bereichen angebracht. Die häufigsten Arbeiten, welche von den Verbänden an den Gewässern auszuführen sind, werden hier kurz beschrieben.
Diese Arbeit beinhaltet das Abschneiden und Entfernen des übermäßigen Pflanzenbewuchses auf den Böschungen mittels eines Mähkorbs (maschinell) oder Sensen (manuell). Die Mahd kann durch beidseitige, einseitige und halbseitige Arbeiten den jeweiligen ökologischen Anforderungen angepasst werden. "Beim Mähen von Uferpflanzen muss bedacht werden, dass der Bereich gleich oberhalb des Wasserspiegels wichtige Verstecke und Lebensstätten für Fische und Kleintiere bietet. Die Wurzeln stabilisieren darüber hinaus den Boden. Zumindest der Übergangsbereich Land-Wasser darf deshalb nicht angetastet werden." 2. Sohlkrautung 3. Sohlräumungen 4. Gehölzpflege Für die Entwicklung der Fließgewässer werden im Bereich der Böschung und des Uferrandstreifens eines Gewässers Anpflanzungen von Gehölzen vorgenommen. Diese gepflanzten oder natürlich vorhandenen Gehölze sollen durch Pflegemaßnahmen erhalten werden um eine ausreichende Beschattung des Gewässers und der Böschungen zu gewährleisten. Die Gehölzpflegearbeiten werden ausschließlich in notwendigen Abschnitten fachgerecht durchgeführt. 5. Hindernisbeseitigung 6. Rohrleitungsreparaturen Mit freundlicher Genehmigung des Gewässer- und Landschaftsverband Herzogtum Lauenburg Telefon: 0 45 41 / 85 70 88-0 |